Haftung

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Die Strecke befindet sich im öffentlichen Verkehrsraum und wird auch in Teilbereichen (Straßenkreuzungen, neuralgische Punkte u. ä.) von Ordnungskräften abgesichert. Dennoch müssen sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenverantwortlich an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung halten. Eine Haftung für Schäden, die durch Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung entstehen, übernimmt der Veranstalter nicht.

Alle Teilnehmer des 2. Heide-Elbe-Ultralaufes sind durch die Anmeldung des Laufes beim NLV über den obligatorischen Sportversicherungsvertrag versichert. Eine über diese Versicherung hinausgehende Haftung, etwa auch für Schäden bzw. Verluste, wird nicht übernommen.
Snowdome Bispingen
Stadtwerke Winsen (Luhe)
Kurbad Stoelting
ewe
eon
Wittinger
Kreissparkasse
Soltau
Wind Sportswear
Kuhn&Witte
Barmer
milford
STW Munster
Ingmar heuer
Alpecin
Ingmar heuer
Edeka